26Mai
Wiederverkauf von Recovery Datenträgern
Der Wiederverkauf von Recovery-Datenträgern ist laut Rechtsprechung des BGH im Urteil vom 06. Juli 2000 (Aktenzeichen I ZR 244/97) ausdrücklich für legal befunden worden. Dieses Urteil wurde am 06. Oktober 2011 (Aktenzeichen: I ZR 6/10) dahingehend bestätigt, dass sogar der Einzelverkauf von Recovery-CDs ohne Echtheitszertifikat legal sei.
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